Ich übe meine anwaltliche Tätigkeit ausschließlich im Familienrecht aus:
auch mit ausländischem Partner, Scheidung von Ehen zwischen nichtdeutschen Staatsangehörigen
Unterhalt minderjähriger und volljähriger Kinder; Ehegattenunterhalt während der Zeit der Trennung und nach
Ehescheidung; Verwandtenunterhalt bei Inanspruchnahme der Großeltern gegenüber den Enkeln, wenn die
Kindeseltern nicht zahlungsbereit oder nicht leistungsfähig sind oder bei Inanspruchnahme volljähriger Kinder,
wenn die Eltern pflegebedürftig sind und die eigenen finanziellen Mittel der Eltern nicht ausreichen oder wenn
die eigenen finanziellen Mittel volljähriger Kinder bzw. deren Eltern nicht ausreichen und die Sozialbehörden
Leistungen übernehmen, aber prüfen, ob auf das Vermögen der Eltern bzw. der volljährigen Kinder
zurückgegriffen werden kann
bei Scheidung und zwischen Lebenspartnern bei Auseinandersetzung der Lebensgemeinschaft oder
Lebenspartnerschaft nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz
mit minderjährigen Kindern
wie Hausratsteilung und Zuweisung der Ehewohnung
auch gleichgeschlechtlich
Eheverträge bei bestehender Ehe, Eheauseinandersetzungsverträge/ Ehescheidungsfolgenvereinbarungen
bei beabsichtigter Auflösung der Ehe oder Partnerschaftsverträge bei Eingehung oder Auflösung der
Partnerschaft
Adoptionen, Anfechtung und Feststellung von Vaterschaft
Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im Verkehr mit ausländischen Staaten, Rückführung unrechtmäßig
entführter oder zurückgehaltener Kinder - bei Verletzung des Sorgerechts -, Durchsetzung des Rechts auf
persönlichen Umgang mit Kindern - bei Verletzung des Umgangsrechts - u.a.
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© 2005-2013 Rechtsanwalt Dr. Uwe Melzer · Fachanwalt für Familienrecht in Berlin
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