Geprüfter Spezialist
Familien- und Lebenspartnerschaftssachen sind rechtlich komplizierte und komplexe Sachverhalte, die zudem für Sie als Betroffene oder Betroffener und für Ihre Kinder auch mit psychischen Belastungen verbunden sein können. Um diese so gering wie möglich zu halten, versuche ich zunächst, jede Möglichkeit außergerichtlicher Konfliktlösung auszuschöpfen und erst dann gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, wenn eine außergerichtliche Konfliktlösung nicht (mehr) möglich erscheint.
Vertrauen Sie wegen der Komplexität der Rechtsmaterie und der insbesondere im Familienrecht immer vorhandenen besonderen persönlichen Betroffenheit Ihr Mandat nur einem geprüften Spezialisten auf diesem Rechtsgebiet an. Ich übe meine Berufstätigkeit ausschließlich im Familienrecht aus.
Meine langjährige Erfahrung und Spezialisierung, ausgewiesen durch die von der Rechtsanwaltskammer Berlin nach einem gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungsverfahren verliehene Berechtigung, den Titel Fachanwalt für Familienrecht führen zu dürfen, sichert Ihnen kompetente und hochqualifizierte Beratung und Betreuung Ihres Mandats.
Die Angabe von Tätigkeits- oder Interessenschwerpunkten hingegen wie auch die Angabe „Spezialist“ sind ausschließlich Selbstbezeichnungen ohne nachgewiesene Prüfungen.
Darüber hinaus unterliegt der Fachanwalt einer streng von der Rechtsanwaltskammer überwachten Weiterbildungsverpflichtung, deren Verletzung zum Entzug des Fachanwaltstitels führt.
Veröffentlichungen
Neben meiner Anwaltspraxis bin ich fachlich ausgewiesen durch meine publizistische Tätigkeit bei:
- Familie, Partnerschaft, Recht, Interdisziplinäres Fachjournal für die Anwaltspraxis
Haufe Verlag
- Familien- und erbrechtliche Entscheidungssammlung
Haufe Verlag
- Arbeitshilfen für die Familienrechtspraxis
Haufe Verlag
- Familienrecht, Fachbibliothek, Berechnungen, Muster, Entscheidungen
Haufe Verlag
- und durch verschiedene Veröffentlichungen im Berliner Ärzteblatt
(Rotes Blatt)