Fachanwalt für Familienrecht in Berlin: Dr. Uwe Melzer – Spezialisierung schafft Sicherheit und vermeidet Kosten

Als hochspezialisierter Fachanwalt für Familienrecht in Berlin konzentriert sich meine Kanzlei ausschließlich auf die umfassende Betreuung von Mandanten in allen Belangen des Familienrechts. In Phasen tiefgreifender persönlicher und wirtschaftlicher Veränderungen – sei es durch Scheidung, Trennung oder die Regelung von Partnerschaftsverträgen – ist fundierter juristischer Beistand unerlässlich.

Viele Rechtsfragen im Familienrecht sind von komplexen, individuellen Sachlagen geprägt. Allgemeine Informationen aus dem Internet können hier nicht nur irreführend sein, sondern zu kostspieligen Fehlentscheidungen führen. Mein Ziel ist es, Ihnen durch meine langjährige Erfahrung und ständige fachliche Fortbildung einen klaren, rechtssicheren Weg aufzuzeigen. Ich biete Ihnen nicht nur Vertretung vor Gericht, sondern eine strategische Beratung, die darauf abzielt, kostspielige und langwierige Folgeverfahren zu vermeiden, die oft erst durch anfängliche Fehlentscheidungen entstehen.

Die juristische Begleitung der Ehescheidung und deren komplexen Folgen

Die Beendigung einer Ehe betrifft stets eine Vielzahl von Rechtsgebieten gleichzeitig. Ich vertrete Sie im Rahmen des Ehescheidungsrechts in Berlin und im gesamten Bundesgebiet – von der Einreichung des Scheidungsantrags bis zum Abschluss aller Folgesachen. Ich vertrete Sie auch bei der Zuständigkeit des Amtsgerichts Schöneberg für im Ausland lebende deutsche Staatsangehörige.

Unterhaltsrecht: Schutz Ihrer finanziellen Existenz und die Tücken der Berechnung
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Die korrekte Berechnung und Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen ist oft die schwierigste Materie, da sie eine detaillierte Prüfung sämtlicher Einkommens- und Vermögensverhältnisse voraussetzt. Ich prüfe die tatsächlichen Verhältnisse präzise und setzen Ihre Ansprüche oder Abwehrrechte konsequent durch.

  • Kindesunterhalt: Die Düsseldorfer Tabelle bietet lediglich eine Orientierung. Entscheidend sind der angemessene Selbstbehalt des Pflichtigen sowie die Berücksichtigung von Schulden, berufsbedingte Aufwendungen und besonderer Mehrbedarf des Kindes. Bei volljährigen Kindern (oft in der Ausbildung oder im Studium) ist die Prüfung der Bedürftigkeit und der zumutbaren Ausbildungsfinanzierung besonders komplex.
  • Ehegattenunterhalt: Hier unterscheiden wir zwischen dem Trennungsunterhalt (bis zur Scheidung) und dem nachehelichen Unterhalt (nach der Scheidung). Der nacheheliche Unterhalt ist heute zeitlich stärker begrenzt und setzt spezifische Gründe wie Kinderbetreuung oder krankheitsbedingte Einschränkungen voraus. Meine Beratung zielt darauf ab, die Unterhaltsbefristung und -herabsetzung im Rahmen des nachehelichen Unterhalts optimal für Sie zu gestalten.
Vermögensauseinandersetzung und Zugewinnausgleich: Absicherung der gemeinsamen Werte
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Das während der Ehe erworbene Vermögen muss im Falle der Scheidung gerecht aufgeteilt werden. Ich entwickele für Sie Strategien, um Ihr Vermögen transparent und rechtssicher aufzuteilen.

  • Der Zugewinnausgleich: Hierbei geht es um den Ausgleich des Vermögenszuwachses, den die Ehepartner während der Ehe erzielt haben. Entscheidend ist die juristisch korrekte Berechnung des Anfangsvermögens und des Endvermögens. Fehler bei der Bewertung von Immobilien, Unternehmensbeteiligungen oder Versicherungen führen hier oft zu gravierenden Nachteilen.
    Beispiel: Wurde eine Immobilie vor der Ehe gekauft, aber währenddessen saniert, ist die Wertsteigerung in den Zugewinn einzubeziehen. Die korrekte Berechnung der Inflationsbereinigung kann über hohe oder niedrige Ausgleichsforderungen entscheiden.
  • Auflösung von Miteigentum (Immobilien): Die juristische Abwicklung einer gemeinsam erworbenen Immobilie ist oft der größte finanzielle Konflikt. Ich berate Sie zu den Optionen: Verkauf, Übertragung gegen Abfindung (mit oder ohne Verrechnung anderer Ansprüche) oder der Teilungsversteigerung als ultima ratio.
Versorgungsausgleich: Die Sicherung der Altersvorsorge
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Der Ausgleich der während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften ist ein zentraler Aspekt jeder Ehescheidung. Dies betrifft sowohl Anwartschaften aus der gesetzlichen Rente als auch aus privaten Altersvorsorgen (Betriebsrenten, Riester-Verträge etc.).

  • Die Möglichkeit der Verrechnung: Von entscheidender Bedeutung ist die Möglichkeit, Ansprüche aus dem Zugewinnausgleich mit Forderungen aus dem Versorgungsausgleich zu verrechnen. Dies kann im Rahmen einer Scheidungsfolgenvereinbarung sinnvoll sein, um eine hohe Ausgleichszahlung zu vermeiden oder die sofortige Auszahlung von Rentenansprüchen zu verhindern. Hier ist fachanwaltliche Expertise unerlässlich, um die gesetzlichen Grenzen und Voraussetzungen genau zu beachten.
Sorge- und Umgangsrecht: Das Wohl der Kinder im Fokus
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Die Regelung der elterlichen Sorge und des Umgangsrechts steht stets im Fokus des Kindeswohls. Ich stehe Ihnen zur Seite, um tragfähige Lösungen für Ihre Kinder zu finden.

Das Wechselmodell: In den letzten Jahren hat die Etablierung des Wechselmodells (paritätische Betreuung der Kinder zu gleichen Zeitanteilen) juristisch an Bedeutung gewonnen. Die Wahl des Betreuungsmodells hat unmittelbaren Einfluss auf die Höhe des zu leistenden Kindesunterhalts und die damit verbundenen finanziellen Verpflichtungen. Wir beraten Sie über die Voraussetzungen des Wechselmodells und welche Betreuungsform im Einzelfall dem Kindeswohl am besten entspricht.

Vorsorge, Gestaltung und Schutz: Präventive und akute Hilfen im Familienrecht

Präventive juristische Beratung ist ein wesentlicher Bestandteil meines Ansatzes, um teure und emotionale Konflikte zu vermeiden. Gleichzeitig biete ich akute Vertretung, wenn Sie Schutz benötigen.

Ehe- und Partnerschaftsvertragsrecht
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Die vorausschauende Gestaltung von Rechtsverhältnissen durch Verträge schafft Klarheit und Rechtssicherheit.

  • Eheverträge: Sie bieten die Möglichkeit, von den gesetzlichen Regelungen abzuweichen, insbesondere hinsichtlich Zugewinnausgleich und Unterhalt. Dies ist sinnvoll bei selbstständiger Tätigkeit, großen Vermögensunterschieden oder internationaler Beteiligung.
  • Scheidungsfolgenvereinbarungen: Wenn die Entscheidung zur Trennung bereits feststeht, kann in einer notariellen Scheidungsfolgenvereinbarung der gesamte Scheidungskomplex (Unterhalt, Zugewinn, Versorgungsausgleich) einvernehmlich geregelt werden. Dies beschleunigt das Scheidungsverfahren erheblich und kann Kosten sparen.
Recht der Lebenspartnerschaften und Lebensgemeinschaften
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Ich berate sowohl bei der Begründung als auch bei der Auflösung eingetragener Lebenspartnerschaften, wo Regelungen vergleichbar mit dem Eherecht gelten. Auch für nichteheliche Lebensgemeinschaften, die nach allgemeinem Zivilrecht geregelt werden, biete ich Partnerschaftsverträge an, um Vermögensauseinandersetzungen und die Nutzung gemeinsamer Immobilien vorab zu regeln.

Weitere Familiensachen: Hausrat, Wohnung und Gewaltschutz
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  • Hausratsteilung und Zuweisung der Ehewohnung: Ich übernehme die Vertretung bei der Hausratsteilung und der gerichtlichen Zuweisung der Ehewohnung. Eine Zuweisung während der Trennungszeit kann insbesondere zur Vermeidung einer unbilligen Härte erforderlich sein.
  • Vertretung nach dem Gewaltschutzgesetz: Bei akuter Gefahr oder Bedrohung setze ich schnell und entschlossen die notwendigen Schutzmaßnahmen durch. Dazu gehören Verbote, die Wohnung zu betreten, sich zu nähern oder über Fernkommunikationsmittel Kontakt aufzunehmen. Die gerichtliche Anordnung kann hier binnen weniger Tage erfolgen.

Antworten von Ihrem Fachanwalt für Familienrecht Dr. Melzer

Hier finden Sie die häufigsten und juristisch relevantesten Fragen, die meine Mandanten stellen, mit präzisen, fachanwaltlichen Antworten.

  1. Wie lange dauert eine Ehescheidung in Berlin?

Die Dauer einer Scheidung hängt maßgeblich davon ab, ob der Versorgungsausgleich durchgeführt werden muss und ob es Folgesachen (wie Unterhalt oder Zugewinn) gibt, über die das Gericht entscheiden muss. Eine einvernehmliche Scheidung mit durchgeführter Rentenklärung dauert in der Regel 6 bis 12 Monate. Bei streitigen Folgesachen kann sich das Verfahren entsprechend verlängern. Eine Scheidungsfolgenvereinbarung kann die Dauer erheblich verkürzen.

 

  1. Benötige ich zwingend einen Anwalt für die Scheidung?

In Deutschland besteht Anwaltszwang für den Antragsteller der Scheidung (§ 114 FamFG). Sie können den Scheidungsantrag nicht ohne einen Rechtsanwalt stellen. Der Antragsgegner kann der Scheidung zwar ohne eigenen Anwalt zustimmen, ich rate jedoch dringend davon ab, da Sie ohne anwaltlichen Schutz keine Beratung zu den Konsequenzen Ihrer Zustimmung (z.B. Verzicht auf Folgesachen) erhalten und in der Regel kein Recht auf Akteneinsicht haben.

 

  1. Was ist der Unterschied zwischen Trennungs- und nachehelichem Unterhalt?
  • Trennungsunterhalt: Steht dem bedürftigen Ehepartner ab der Trennung bis zur Rechtskraft der Scheidung zu. Er dient dazu, den Lebensstandard während der Ehezeit fortzuführen.
  • Nachehelicher Unterhalt: Wird nur zugesprochen, wenn einer der im Gesetz genannten Gründe vorliegt (z.B. Betreuung gemeinsamer Kinder, Alter, Krankheit). Er ist heute oft zeitlich begrenzt und wird auf einen „angemessenen“ Lebensbedarf reduziert.

 

  1. Was muss ich beim Auszug aus der gemeinsamen Wohnung beachten?

Der Zeitpunkt des Auszugs begründet die Trennung im juristischen Sinne. Wichtig ist, dass Sie den endgültigen Trennungswillen klar zum Ausdruck bringen (z.B. durch Mitteilung an den Partner). Ich empfehle, vor dem Auszug alle relevanten finanziellen Unterlagen zu sichern und idealerweise bereits eine schriftliche Regelung zur Nutzung der Wohnung, den Kosten und dem Trennungsunterhalt zu treffen.

 

  1. Kann ich den Versorgungsausgleich ausschließen?

Ja, der Versorgungsausgleich kann durch einen notariellen Ehevertrag oder eine Scheidungsfolgenvereinbarung ausgeschlossen oder modifiziert werden. Allerdings unterliegt eine solche Vereinbarung einer Inhaltskontrolle durch das Gericht, das prüft, ob eine grob unfaire Benachteiligung vorliegt. Eine fachanwaltliche Beratung ist hier zwingend notwendig, um die Wirksamkeit der Vereinbarung sicherzustellen.

 

  1. Was bedeutet der Begriff „unbillige Härte“ im Zusammenhang mit der Scheidung?

Die unbillige Härte ist ein Ausnahmefall. Normalerweise muss vor einer Scheidung das Trennungsjahr abgewartet werden. Liegt jedoch eine unzumutbare Härte vor (z.B. schwere körperliche Misshandlung oder Bedrohung), kann die Ehe vor Ablauf des Trennungsjahres geschieden werden. In solchen Fällen ist oft auch eine Vertretung nach dem Gewaltschutzgesetz erforderlich.

Fragen zu Vermögen und Immobilien

  1. Was passiert mit der gemeinsamen Immobilie im Falle einer Scheidung?

Die Immobilie kann auf vier Arten behandelt werden:

  • Verkauf an Dritte: Der Erlös wird unter den Ehepartnern geteilt.
  • Übernahme durch einen Partner: Ein Ehepartner übernimmt die Immobilie und zahlt dem anderen eine Abfindung aus (oft unter Anrechnung von Unterhalts- oder Zugewinnausgleichsansprüchen).
  • Miteigentum bleibt bestehen: Dies ist selten ratsam, da weiterhin Entscheidungen gemeinsam getroffen werden müssen.
  • Teilungsversteigerung: Ist keine Einigung möglich, kann jeder Partner die gerichtliche Teilungsversteigerung beantragen, was oft mit finanziellen Verlusten verbunden ist. Ich berate Sie, um diese Ultima Ratio zu vermeiden.

 

  1. Wie wird mein vor der Ehe erworbenes Vermögen im Zugewinnausgleich geschützt?

Vermögen, das Sie vor der Eheschließung hatten (Anfangsvermögen), wird in den Zugewinnausgleich nur insoweit einbezogen, als es während der Ehe an Wert gewonnen hat (Wertsteigerung). Es ist entscheidend, das Anfangsvermögen vollständig und nachweisbar zu dokumentieren. Auch Erbschaften und Schenkungen während der Ehe zählen nicht zum Zugewinn, wenn sie als privilegiertes Anfangsvermögen dokumentiert werden.

 

  1. Was muss ich bei der Verrechnung von Zugewinn und Versorgungsausgleich beachten?

Die Verrechnung ist eine wichtige Gestaltungsoption in einer Scheidungsfolgenvereinbarung. Sie erlaubt es, einen Zugewinnausgleichsanspruch mit einem Anspruch aus dem Versorgungsausgleich zu saldieren. Dies ist juristisch komplex und muss notariell beurkundet werden. Ich prüfe, ob eine solche Verrechnung in Ihrem Fall zu einem steuerlich und finanziell günstigeren Ergebnis führt.

Fragen zu Kindern und Betreuungsmodellen

  1. Kann ich das alleinige Sorgerecht beantragen?

Wenn beide Eltern das gemeinsame Sorgerecht ausüben, ist ein Antrag auf das alleinige Sorgerecht nur erfolgreich, wenn nachgewiesen werden kann, dass dies dem Kindeswohl am besten dient und die gemeinsame Ausübung der Sorge dauerhaft nicht mehr funktioniert (z.B. bei tiefgreifender und unüberwindbarer Kommunikationsstörung oder bei Kindeswohlgefährdung durch den anderen Elternteil). Die Hürden hierfür sind hoch und die Entscheidung liegt beim Familiengericht.

 

  1. Was genau ist das „Wechselmodell“ und welche Auswirkungen hat es auf den Unterhalt?

Beim Wechselmodell betreuen die Eltern das Kind zu nahezu gleichen Zeitanteilen (z.B. wöchentlicher Wechsel). Im Gegensatz zum traditionellen Residenzmodell führt das Wechselmodell dazu, dass beide Elternteile für den Unterhalt haften, entsprechend ihren jeweiligen Einkommensverhältnissen. Die Unterhaltsberechnung wird dadurch wesentlich komplexer und weicht von der klassischen Anwendung der Düsseldorfer Tabelle ab.

 

  1. Was kann ich tun, wenn der Umgang mit dem Kind verweigert wird?

Wird der Umgang durch den anderen Elternteil ungerechtfertigt verweigert, kann dieser gerichtlich durchgesetzt werden. Das Familiengericht kann einen Umgangsbeschluss erlassen und bei wiederholten Verstößen Ordnungsgelder oder sogar Ordnungshaft gegen den umgangsverweigernden Elternteil verhängen. Eine schnelle anwaltliche Vertretung ist hier wichtig, um Verzögerungen zu vermeiden.

Fragen zu Vorsorge und Kosten

  1. Ab wann ist ein Ehevertrag sinnvoll?

Ein Ehevertrag ist immer dann sinnvoll, wenn Sie die gesetzliche Zugewinngemeinschaft oder die gesetzliche Regelung des Unterhalts im Falle einer Scheidung abändern möchten. Dies betrifft insbesondere:

  • Selbstständige oder Unternehmer, um das Betriebsvermögen zu schützen.
  • Partner mit sehr unterschiedlichem Vermögen.
  • Paare, die klare Regelungen für den Fall der Trennung wünschen, um Kosten zu sparen.

 

  1. Was kostet mich die erste anwaltliche Beratung?

Für das erste Beratungsgespräch sieht das Gesetz eine Höchstgrenze vor. Bei mir werden die Kosten für eine Erstberatung fair und transparent gestaltet. Gemäß gesetzlicher Verpflichtung berücksichtige ich dabei Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse. Ich lege Wert darauf, dass Sie qualifizierten, fachanwaltlichen Rat erhalten, ohne dass die Kosten ein Hinderungsgrund sind.

 

  1. Was ist die Verfahrenskostenhilfe (VKH) und habe ich Anspruch darauf?

Wenn Sie die Kosten für das Scheidungsverfahren oder andere familienrechtliche Verfahren nicht selbst tragen können, können Sie Verfahrenskostenhilfe (VKH) beantragen. Ich helfe Ihnen bei der Stellung des Antrags. Wenn Ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse die Voraussetzungen erfüllen, übernimmt der Staat die Anwalts- und Gerichtskosten, eventuell mit einer Ratenzahlungsanordnung.

Vertrauen Sie auf Ihren Fachanwalt für Familienrecht in Berlin für eine sichere Abwicklung

In den komplexen und emotional aufgeladenen Situationen des Familienrechts ist ein erfahrener, spezialisierter Ansprechpartner unersetzlich.

Als Ihr Fachanwalt für Familienrecht in Berlin biete ich Ihnen keine allgemeinen Ratschläge, sondern eine auf Ihren konkreten Fall zugeschnittene Analyse und Vertretung. Ich stelle sicher, dass Ihre Rechte umfassend geschützt werden und Sie nicht in die Falle teurer und langwieriger Folgeverfahren geraten.

Ihr Vorteil: Konsequente Spezialisierung. Meine ausschließliche Konzentration auf das Familienrecht gewährleistet Ihnen Expertise auf höchstem Niveau.

Warten Sie nicht, bis die Situation eskaliert. Ich lade Sie herzlich zu einem ersten, vertraulichen Beratungsgespräch in meine Kanzlei in Berlin-Mitte ein. Gemeinsam erörtern wir die Ausgangslage, klären die Dringlichkeit und entwickeln erste, auf Ihren Fall zugeschnittene Lösungsansätze.